Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB für Kampagnenmanagement-Leistungen der Albatros Performance GmbH.
Anbieter: Albatros Performance GmbH, Oberhachinger Straße 15, 82031 Grünwald, Deutschland
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Albatros Performance GmbH (nachfolgend „Anbieter") und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde") über die Erbringung von Kampagnenmanagement-Leistungen für Online-Werbung (insbesondere Google Ads und Meta Ads) sowie zugehöriger Analyse- und Beratungsleistungen.
- Der Anbieter erbringt diese Leistungen unter Einsatz einer eigenen, intern betriebenen Software-Plattform namens „Driverseat" (erreichbar unter driverseat.albatros-digital.de). Driverseat ist ein internes Arbeitsmittel des Anbieters; der Kunde erhält keinen eigenen Zugang zu dieser Plattform (siehe § 5).
- Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von der Beauftragung ausgeschlossen.
- Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Individuelle vertragliche Vereinbarungen (z. B. in einem separaten Angebot oder Betreuungsvertrag) gehen den Regelungen dieser AGB vor, soweit sie diesen widersprechen.
§ 2 Vertragsgegenstand
- Der Anbieter übernimmt für den Kunden die Verwaltung, Planung, Umsetzung und laufende Auswertung von Werbekampagnen auf den Plattformen Google Ads und Meta Ads (Facebook/Instagram) sowie die Analyse organischer Social-Media- und Website-Kennzahlen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Auftragsformular.
- Sämtliche in diesem Rahmen erforderlichen Arbeitsschritte — insbesondere die Anbindung von Werbe- und Social-Media-Konten, das Anlegen und Freigeben von Kampagnen, die Auswertung von Leistungsdaten sowie die dazugehörige Dokumentation — erledigt der Anbieter mit eigenem Personal unter Einsatz von Driverseat. Der Kunde ist an der Nutzung von Driverseat selbst nicht beteiligt; seine Mitwirkung beschränkt sich auf die in § 4 genannten Handlungen.
- Die erbrachten Leistungen sind Dienstleistungen im Sinne von § 611 BGB. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg der Werbekampagnen (z. B. eine bestimmte Anzahl an Anfragen, ein bestimmter Kostenwert je Ergebnis) wird nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
- Sämtliche Werbeausgaben (Mediabudget) sind nicht Bestandteil der Vergütung nach § 6. Sie werden gemäß § 6 Abs. 3 gesondert getragen.
§ 3 Vertragsschluss
- Der Vertrag kommt durch Angebot des Anbieters und dessen Annahme durch den Kunden in Textform (z. B. per E-Mail oder digitaler Unterschrift) zustande.
- Änderungen des Leistungsumfangs während der Vertragslaufzeit (z. B. Hinzunahme weiterer Werbekonten, Standorte oder Kanäle) bedürfen der Textform und werden, soweit erforderlich, gesondert vergütet.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Zur Erbringung der Leistungen nach § 2 ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter die erforderlichen Zugriffsrechte auf seine Werbekonten, Social-Media-Profile (insbesondere Facebook-Seiten und verknüpfte Instagram-Konten) sowie ggf. Tracking-Einrichtungen (z. B. Google Tag Manager, Meta-Pixel) einzuräumen. Die Freigabe erfolgt über die jeweiligen Verwaltungsoberflächen der Anbieter Google bzw. Meta (insbesondere durch Teilen der betreffenden Assets mit dem Unternehmenskonto des Anbieters); der Anbieter erläutert dem Kunden die dafür erforderlichen Schritte.
- Der Kunde sichert zu, dass er zur Erteilung dieser Zugriffsrechte berechtigt ist und dass durch die Rechteeinräumung keine Rechte Dritter verletzt werden.
- Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Informationen (u. a. Unternehmensangaben, Angebotsdaten, Trackingziele) zutreffend und aktuell sind, und benennt dem Anbieter einen oder mehrere Ansprechpartner, die zur Freigabe von Kampagnenentwürfen befugt sind.
- Kommt der Kunde einer erforderlichen Mitwirkungshandlung trotz angemessener Fristsetzung nicht nach, ist der Anbieter berechtigt, die betroffene Leistung auszusetzen. Ein hierdurch entstehender Zeitverzug geht nicht zulasten des Anbieters; ein Anspruch des Kunden auf Erbringung der Leistung während der Verzögerung entfällt.
- Entzieht der Kunde die nach Abs. 1 eingeräumten Zugriffsrechte während laufender Vertragslaufzeit, ohne dies zuvor mit dem Anbieter abzustimmen, ist der Anbieter berechtigt, die betroffenen Leistungen bis zur erneuten Freigabe auszusetzen; die Vergütungspflicht nach § 6 bleibt hiervon unberührt.
§ 5 Keine Softwareüberlassung an den Kunden
- Driverseat ist ausschließlich internes Arbeitsmittel des Anbieters. Der Kunde erhält weder einen eigenen Zugang noch ein Nutzungsrecht an der Plattform; ein Anspruch hierauf besteht nicht.
- Sämtliche Rechte an Driverseat, insbesondere Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte, verbleiben beim Anbieter. Der Vertrag begründet keine Rechtseinräumung an der Software zugunsten des Kunden.
- Ergebnisse und Auswertungen, die der Anbieter dem Kunden im Rahmen der Leistungserbringung zur Verfügung stellt (z. B. Reportings, Kampagnenübersichten, Exporte), darf der Kunde für eigene interne Geschäftszwecke verwenden.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Der Anbieter erhält für die Leistungen nach § 2 eine Vergütung gemäß dem jeweiligen Angebot. Sofern im Angebot nicht abweichend geregelt, wird eine monatliche Betreuungspauschale vereinbart, die die laufende Kampagnenverwaltung, -optimierung und -auswertung abdeckt.
- Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Werbeausgaben auf Google Ads und Meta Ads sind nicht Bestandteil der Vergütung nach Abs. 1. Sie werden direkt über das jeweilige Werbekonto des Kunden abgerechnet und sind vom Kunden unmittelbar an Google bzw. Meta zu entrichten, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
- Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen nach vorheriger Ankündigung auszusetzen, bis die ausstehenden Beträge beglichen sind. Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere Verzugszinsen und Verzugsschadenspauschale, bleiben unberührt.
§ 7 Verfügbarkeit und Drittanbieter-Abhängigkeit
- Die Leistungserbringung des Anbieters ist auf die fortlaufende Erreichbarkeit und Funktionsfähigkeit der Schnittstellen von Google, Meta und weiterer eingebundener Dienste angewiesen.
- Für Ausfälle, Änderungen, Sperrungen oder Einschränkungen dieser Drittanbieter-Schnittstellen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen, übernimmt der Anbieter keine Verantwortung. Der Anbieter informiert den Kunden über bekannt gewordene Einschränkungen, soweit diese die Leistungserbringung wesentlich beeinträchtigen.
§ 8 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
- Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle der Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.
- Der Anbieter haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg der verwalteten Werbekampagnen. Empfehlungen, automatisiert erzeugte Analysen oder KI-gestützte Auswertungen aus Driverseat stellen unverbindliche Grundlage der Leistungserbringung dar; die endgültige Freigabe jeder Kampagnenänderung erfolgt durch entsprechend geschultes Personal des Anbieters im Rahmen der vereinbarten Sorgfalt.
- Für Schäden, die durch fehlerhafte, unvollständige oder verspätete Mitwirkung des Kunden gemäß § 4 entstehen, haftet der Anbieter nicht.
- Der Anbieter haftet nicht für Handlungen oder Unterlassungen der Werbeplattformen Google und Meta selbst (z. B. Kontosperrungen, Ablehnung von Anzeigen, Änderungen der Plattformrichtlinien).
§ 9 Datenschutz und Vertraulichkeit
- Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
- Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere Daten aus verbundenen Werbekonten, Social-Media-Profilen und Trackingsystemen), schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab, der Bestandteil dieses Vertrages wird.
- Weitere Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters für Driverseat, abrufbar unter driverseat.albatros-digital.de/datenschutz sowie unteralbatros-digital.de/datenschutz.
- Beide Parteien behandeln die im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten geschäftlichen und technischen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen diese nur zum Zweck der Vertragsdurchführung.
§ 10 Änderungen der Leistungen und dieser AGB
- Der Anbieter ist berechtigt, Driverseat als internes Arbeitsmittel im Rahmen der geschuldeten Leistung weiterzuentwickeln, anzupassen oder zu ersetzen, solange der vereinbarte Leistungsumfang nach § 2 hiervon unberührt bleibt.
- Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen erforderlich ist oder berechtigte Interessen des Kunden nicht unangemessen beeinträchtigt. Änderungen werden dem Kunden mit einer Frist von mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf diese Wirkung wird der Kunde in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
- Der Vertrag wird, soweit im Angebot nicht abweichend geregelt, auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit einem nicht unerheblichen Betrag in Zahlungsverzug gerät, gegen wesentliche Pflichten aus § 4 verstößt oder die eingeräumten Zugriffsrechte dauerhaft entzieht, ohne dies mit dem Anbieter abzustimmen.
- Nach Vertragsbeendigung stellt der Anbieter die Leistungserbringung ein und beendet die Verbindung der betroffenen Werbe- und Social-Media-Konten mit Driverseat. Gespeicherte Daten werden entsprechend den in der Datenschutzerklärung genannten Aufbewahrungsfristen gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters (Grünwald, zuständiges Gericht: Landgericht München II).
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
